Dietmar Fischer im karierten Hemd am Rand eines Getreidefeldes

Stellungnahme

Antwort des Staatsanwalts

Verfahren gegen Dietmar Fischer, ehemaliger Bürgermeister der Stadt Bad Liebenzell 
 
Sehr geehrter Herr Schmidt, 
 
ich kann bestätigen, dass hier das von der Kreiszeitung berichtete Ermittlungsverfahren anhängig ist. In diesem Zusammenhang will ich allerdings betonen, dass ein Ermittlungsverfahren nicht mit einer Verurteilung gleichzusetzen ist. Ein Ermittlungsverfahren, in dem von der Staatsanwaltschaft stets auch entlastende Umstände ermittelt werden, kann freilich auch dadurch enden, dass sich ein Vorwurf nicht bestätigt. Auf die Unschuldsvermutung weise ich deshalb ausdrücklich hin. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Marian Jander  

 
Marian Jander 
Staatsanwalt 
Staatsanwaltschaft Tübingen 
Abteilung III 
 
Charlottenstr. 19 
72070 Tübingen

Stellungnahme zu dem Pressebericht vom 12.08.2026

Sehr geehrte Damen und Herren

Transparenz, Ehrlichkeit, Sachlichkeit und Vertrauen sind für mich wesentliche Grundlagen meines politischen und persönlichen Handelns.

In den vergangenen Tagen wurden erneut Vorwürfe und Berichte über meine frühere Tätigkeit und ein noch laufendes Ermittlungsverfahren öffentlich thematisiert. Da mir eine offene und nachvollziehbare Kommunikation wichtig ist, möchte ich die im Raum stehenden Aussagen mit Tatsachen und Fakten einordnen und den mir bekannten Sachstand transparent darstellen.

Dabei ist mir besonders wichtig: Die aktuell untersuchten Sachverhalte und Vorwürfe sind nicht neu. Sie waren Gegenstand beziehungsweise Thema des früheren Strafverfahrens vor dem Amtsgericht Calw, das mit einem umfassenden und deutlichen Freispruch endete. Dieser Freispruch ist rechtskräftig.

 

Antworten auf die wichtigsten Fragen, die mir gestellt werden:

Herr Fischer, gibt es Widersprüche in Ihren Aussagen zu den Ermittlungen?

Nein. Es ging schon immer um den Sachverhalt, dass die Firma Häberle aus dem Stadtkern in Bad Liebenzell auf abseits gelegene Flächen in den Talwiesen, einer ehemaligen Mülldeponie, verlagert wird. Der Gemeinderat war hierüber informiert und hat rechtmäßig beschlossen, die Voraussetzungen (Bauplanung; Umweltschutz, Ankauf von Grundstücken etc.) für die Verlagerung herbeizuführen. Hierzu wurden u.a. Flächen in den Talwiesen von der Stadt Bad Liebenzell erworben und an die Firma Häberle verpachtet und aktuell zum Teil verkauft. Das war und ist allen Beteiligten seit Jahren bestens bekannt. Übrigens: während meiner Zeit als Bürgermeister ist das ermöglicht worden, was der Verwaltung über 20 Jahre zuvor nicht gelungen ist.

 

Gibt es ein aktuelles Ermittlungsverfahren?

Im Jahr 2025 wurde ich freigesprochen, da ein staatliches Gericht festgestellt hat, dass die im Kontext mit der vom Gemeinderat rechtmäßig beschlossenen Verlagerung unterzeichneten Pachtverträge mit der Firma Häberle für die Stadt Bad Liebenzell wirtschaftlich vorteilhaft waren und ich im besten Interesse der Stadt Bad Liebenzell gehandelt habe. Damit war und ist der Vorgang für mich abgeschlossen.

Trotz dieses klaren Spruchs eines staatlichen Gerichts wird – offenbar aus politischem Kalkül – formal in einem Ermittlungsverfahren hinterfragt, ob der Ankauf eines für die Verlagerung erforderlichen Grundstücks und der Kaufpreis dem Gemeinderat bekannt und in Ordnung waren. Die Antwort ergibt sich aus den Protokollen des Gemeinderats: dem Gemeinderat waren die relevanten Umstände bestens bekannt und der Gemeinderat hat sich auf Basis eines gutachterlich festgestellten Werts bewusst für den Kauf entschieden, um die Verlagerung zu ermöglichen. Daher steht auch hier fest, dass der Gemeinderat und die Verwaltung einschließlich mir als Bürgermeister auch in diesem Aspekt der Verlagerungsplanung rechtmäßig gehandelt haben.

 

Ist es zutreffend, dass der Gemeinderat nicht umfassend über den Kauf des Grundstücks und des Werts informiert war?

Nein. Der Gemeinderat hat sich intensiv mit dem betreffenden Grundstück und dem Vorgehen auseinandergesetzt. Dem Gemeinderatsbeschluss gingen fünf Sitzungen, darunter eine Sondersitzung und zwei externe Präsentationen sowie die Befassung mit einem Gutachten zum Grundstück voraus.

Die Entscheidung wurde somit nicht kurzfristig oder ohne sachliche Grundlage getroffen, sondern nach ausführlicher Beratung. Alle relevanten Umstände waren dem Gemeinderat bestens bekannt.

 

Liegen den Ermittlungsbehörden sämtliche Unterlagen aus den Gemeinderatssitzungen vor?

Nach meinem Kenntnisstand wurden die Protokolle der fraglichen Gemeinderatssitzungen den Behörden nicht umfänglich zur Verfügung gestellt. Insoweit ist ein Muster erkennbar, dass die Behörden scheinbar ganz bewusst nicht umfassend und damit falsch informiert werden, um sie als politisches Machtmittel zu missbrauchen.

 

Wie bewerten Sie die gegen Sie erhobenen Vorwürfe?

Ich halte die gegen mich erhobenen Vorwürfe für unbegründet. Bereits im vorausgegangenen Strafverfahren wurden u.a. diese Vorwürfe gegen mich erhoben und vor Gericht behandelt. Das Ergebnis war ein rechtskräftiger Freispruch in allen Anklagepunkten.

 

Halten Sie die erneute öffentliche Thematisierung wenige Wochen vor der Wahl für einen Zufall?

Nein. Sie ist lanciert und taucht nicht zufällig auf. Der Zeitpunkt – wenige Wochen vor der Bürgermeisterwahl – fällt auf. Es werden Einrichtungen des Rechtsstaats für politische Zwecke missbraucht.

Ich habe Verständnis dafür, dass Medien Sachverhalte aufgreifen und kritisch hinterfragen. Gleichzeitig halte ich es für wichtig zwischen belegbaren Tatsachen, offenen Ermittlungen und politischen Bewertungen klar zu unterscheiden.

Ob und von wem die erneute öffentliche Thematisierung gezielt angestoßen wurde, möchte ich nicht durch Spekulationen beantworten. Entscheidend sind für mich die nachprüfbaren Fakten.

 

Empfinden Sie die Berichterstattung und die Vorwürfe als rufschädigend?

So könnte man es sehen. Ein weiterer Aspekt dürfte sein, dass manch einer glaubt, es könnte einfacher sein, mich als Bürgermeisterkandidat zu diskreditieren als sich in einer sachlichen Auseinandersetzung über die eigentlichen Themen in der Samtgemeinde durchzusetzen. Auf eine solch billige Masche wird aber niemand reinfallen, der sich an Kompetenz und Erfahrung orientiert und den Blick in die Zukunft richtet.

 

Werden Sie gegen falsche Behauptungen vorgehen?

In erster Linie würde ich mich sehr freuen, wenn die Bürger sich bei der Wahl für das nachhaltige Programm von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und UWG für die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen entscheiden, das ich - mit Ihrer Stimme - als Samtgemeindebürgermeister mit vollem Einsatz umsetzen werde. Das wäre ein klares Signal, dass Rufmord nicht sachliche Auseinandersetzungen auf politischer Ebene ersetzen kann und darf.

 

Hat die aktuelle Situation Auswirkungen auf ihre Unterstützer?

Zu meinen Unterstützern zähle ich nicht nur die vier Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und UWG. Ich zähle hierzu alle Bürger*innen, die sich einen kompetenten und erfahrenen Samtgemeindebürgermeister wünschen, der sich für die Interessen der Bürger*innen in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen einsetzt. Ich bekomme hier großartige Unterstützung von Menschen, die ihren Verstand benutzen, sich ein eigenes Urteil bilden und sich nicht durch Unsachlichkeit und Hetze beeinflussen lassen. Vielen herzlichen Dank.

 

Wie geht es weiter?

Ich werde mich auch weiterhin auf das konzentrieren, worum es bei dieser Samtgemeindebürgermeisterwahl gehen sollte: die Zukunft der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen als attraktive und lebendige Region. Wir stehen vor wichtigen kommunalen Aufgaben und Entscheidungen. Dafür braucht es Erfahrung, Kompetenz, Verantwortungsbereitschaft und die Fähigkeit, Menschen zusammenzubringen. Ich bringe Erfahrungen aus der Privatwirtschaft ebenso mit wie aus Verwaltung und kommunaler Verantwortung. Ich habe Verantwortung für bis zu 280 Mitarbeiter*innen getragen, Projekte umgesetzt und Entscheidungen getroffen. Diese Erfahrungen möchte ich nutzen, um gemeinsam mit den Menschen vor Ort die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen weiterzuentwickeln.

Mein Angebot Ihre Fragen jederzeit zu beantworten besteht uneingeschränkt. Nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf, sprechen Sie mich persönlich an. Ich erläutere Ihnen die Vorgänge und gebe Ihnen Einblicke in die vorhandenen Unterlagen – soweit dies rechtlich möglich.

Die Tatsachen, Fakten und Unterlagen zeigen deutlich dass die Entscheidungen im Gemeinderat gemeinsam und zum Wohle der Stadt getroffen wurden.

Ich stehe für Transparenz, Sachlichkeit und einen fairen Umgang miteinander – auch und gerade dann, wenn es Gegenwind gibt. Ich habe nichts zu verbergen.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse und für Ihre Unterstützung.

Es grüßt Sie herzlichst

Dietmar Fischer

Ihr Kandidat als Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen


Stellungnahme zur aktuellen Berichterstattung

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

In den vergangenen Tagen wurde über ein gegen mich geführtes Ermittlungsverfahren in einer Weise berichtet, die den tatsächlichen Sachverhalt nicht vollständig wiedergibt.

Offenheit und Transparenz sind mir wichtig. Deshalb möchte ich die wesentlichen Fakten darstellen und einige Aussagen richtigstellen.

Der dargestellte Sachverhalt ist nicht neu.

In der aktuellen Berichterstattung entsteht der Eindruck, als seien kurz vor der Wahl zum Samtgemeindebürgermeister neue Vorwürfe gegen mich bekannt geworden.

Das entspricht nicht den Tatsachen.

Der Verkauf und der spätere Rückkauf des betreffenden Grundstücks waren bereits Bestandteil meines Gerichtsverfahrens im Jahr 2025. Dieser Sachverhalt wurde von der Staatsanwaltschaft im damaligen Verfahren vorgetragen und vor Gericht behandelt.

Das Verfahren endete mit einem vollständigen Freispruch. Auch die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung wurde anschließend zurückgenommen.

Die Aussage, jetzt würden neue Vorwürfe öffentlich, ist deshalb irreführend und falsch.

Ich habe meine Vergangenheit nie verschwiegen. Bereits zu Beginn meiner Kandidatur habe ich offen über das Gerichtsverfahren und die damaligen Vorwürfe gesprochen.

Da der Grundstücksvorgang, der ein eigenes Aktenzeichen mit dem Datum Dezember 2024 hat und bereits Bestandteil des Verfahrens war und dieses mit einem vollständigen Freispruch endete, bin ich von einem abgeschlossenen Sachverhalt ausgegangen.  Dass hierzu weiterhin Ermittlungen geführt werden, kann ich nicht beeinflussen.

Ich habe die Beschlüsse des Gemeinderates umgesetzt.

Als Bürgermeister war es meine Aufgabe, die mehrheitlich gefassten Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen.

Der Verkauf und der spätere Rückkauf des Grundstücks wurden vom Gemeinderat beraten und beschlossen. Es ist die Aufgabe eines Bürgermeisters, Ratsbeschlüsse umzusetzen, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. In dem vorliegenden Fall gab es nachweislich keine Gründe, diesen Beschluss nicht umzusetzen.

Der Gemeinderat war jederzeit umfassend über den gesamten Vorgang informiert. Insgesamt wurde das Thema in fünf Gemeinderatssitzungen, darunter einer Sondersitzung, beraten. Sowohl der Verkauf als auch der spätere Rückkauf wurden von ein und demselben Rat und denselben Ratsmitgliedern mehrheitlich beschlossen.

Darüber hinaus wurde das Projekt von einem durch den Gemeinderat beauftragten externen Projektentwickler sowie Sachverständigen begleitet. Der Gemeinderat wurde in zwei weiteren Sitzungen anhand von Präsentationen über den jeweiligen Projektstand informiert.

Es handelte sich um einen transparenten politischen Entscheidungsprozess und nicht um eine Einzelentscheidung des Bürgermeisters.

Zum Vorwurf der Befangenheit

In der Berichterstattung wird auf ein freundschaftliches Verhältnis zu einem Gutachter hingewiesen.

Richtig ist: Dieses Verhältnis war bekannt.

Gerade deshalb wurde bei der Erstellung des Gutachtens besonderer Wert darauf gelegt, jeden möglichen Befangenheitsvorwurf auszuschließen. Der betreffende Gutachter war weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung über das Gutachten beteiligt. Das ist im Gutachten selbst ausdrücklich dokumentiert.

Den entsprechenden Auszug aus dem Gutachten stelle ich auf dieser Seite (am Ende dieser Richtigstellung) zur Verfügung.

Ermittlungsverfahren bedeutet keine Anklage.

Derzeit führt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren.

Ein Ermittlungsverfahren dient der Prüfung eines Sachverhalts. Es ist keine Anklage und keine Feststellung einer Schuld. Für mich gilt – wie für jeden anderen Bürger – die Unschuldsvermutung.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der aktuellen Berichterstattung habe ich selbst Kontakt mit dem zuständigen Ermittler aufgenommen. Ich werde alles dafür tun, die Angelegenheit schnell und vollständig aufzuklären, und selbstverständlich alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die hierzu beitragen können.

Transparenz ist für mich selbstverständlich.

Ich habe die gegen mich erhobenen Vorwürfe nie verschwiegen und werde mich auch weiterhin jeder Frage offen stellen.

Mir ist wichtig, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger auf Grundlage vollständiger Informationen ein eigenes Bild machen kann.

Aus diesem Grund stelle ich Ihnen auf dieser Seite auch weitere wesentliche Unterlagen zur Verfügung.

Es ist schade und es macht mich traurig, dass es Menschen gibt, die bei Themen, welche sie in einem demokratischen Verfahren im Gemeinderat und als Gemeinderat nicht lösen können oder wollen, die Justiz für ihre Interessen missbrauchen.

Gott sei Dank leben wir in einem demokratischen Rechtssystem. Das Gericht hat mit einem klaren und deutlichen Freispruch für mich unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass politische Themen und Interessen nichts in einem Gerichtssaal zu suchen haben.

Nutzen Sie gerne die Gelegenheit darüber hinaus mit mir ins Gespräch zu gehen. Auf meinen Informationsveranstaltungen oder per E-Mail. Ich stehe Ihnen für all Ihre Fragen zur Verfügung.

Es grüßt Sie herzlichst,
Dietmar Fischer.